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- Wild Spirit | Zauberberg
Wild Spirit Client: Matthew Wagner Year: 2023 This is placeholder text. To change this content, double-click on the element and click Change Content. To manage all your collections, click on the Content Manager button in the Add panel on the left. Previous Next
- PARTNER & KOOPERATIONEN | Live Club Zauberberg Passau
Hier findest du unsere Sponsoren und Förderer als auch unsere Partner und Kooperationen. SPONSOR WERDEN AKTUELLE FÖRDERER & SPONSOREN: To play, press and hold the enter key. To stop, release the enter key. Festival, Konzert und Open Stage – am Anfang jeder Produktion steht eine Idee, von Künstlern aus aller Welt ersonnen. Da solche Ideen leider auch kostspielig sind, brauchen wir Ihre finanzielle Unterstützung. Nur so können in unseren Werkstätten künstlerische Träume Wirklichkeit werden. Vielfältige Zusammenarbeit und gelebte Individualität – das Sponsorenprogramm bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Zielgruppe wirkungsvoll anzusprechen. Der Zauberberg steht für höchste Qualität und ist damit Ihr idealer Partner. Unterstützen Sie uns durch Ihren finanziellen Beitrag, mit Ihren Produkten oder Ihrem unternehmerischen Know-how. Seien Sie unser Partner für die Zukunft. PARTNER WERDEN
- AGB | Live Club Zauberberg Passau
Unsere AGBs findest du hier. Zauberberg gGmbH Passau Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Zauberberg gGmbH (nachfolgend: „Veranstalter“) Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte oder dem Betreten des Veranstaltungsgeländes erkennt der/die BesucherIn die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Zauberberg gGmbH an. § 1 Geltungsbereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Veranstaltungen, die vom Veranstalter organisiert, durchgeführt oder verantwortet werden, unabhängig davon, ob sie auf dem Gelände des Zauberbergs, an einem externen Veranstaltungsort oder in Kooperation mit Dritten stattfinden. Abweichende oder ergänzende Bedingungen gelten nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich vom Veranstalter bestätigt wurden. § 2 Eintritt und Hausordnung (1) Der/die BesucherIn akzeptiert durch den Erwerb der Eintrittskarte die Hausordnung des Veranstaltungsortes, die im Eingangsbereich des Veranstaltungsgeländes aushängt. (2) Jede gültige Eintrittskarte berechtigt ausschließlich zum Besuch der darauf angegebenen Veranstaltung. (3) Eintrittskarten sind ohne Abriss ungültig und auf Verlangen dem Personal des Veranstalters vorzuzeigen. (4) Den Anweisungen des Personals ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Verstößen gegen Anweisungen oder die Hausordnung kann der/die BesucherIn des Geländes verwiesen werden. Eine Rückerstattung des Eintrittspreises erfolgt in diesem Fall nicht. § 3 Ticketkauf und Gültigkeit (1) Der Kauf einer Eintrittskarte begründet ein Vertragsverhältnis zwischen dem/der KarteninhaberIn und dem Veranstalter. (2) Eintrittskarten dürfen nicht missbräuchlich verwendet, kopiert oder verändert werden. Bei Verlust besteht kein Anspruch auf Ersatz. (3) Der Erwerb von Eintrittskarten zum Zwecke des Weiterverkaufs ist untersagt. Freikarten sind unverkäuflich. (4) Sämtliche Tickets bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Veranstalters. (5) Ein generelles Rücktritts- oder Widerrufsrecht besteht nicht. Nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB sind Eintrittskarten für Freizeitveranstaltungen vom Widerruf ausgeschlossen. Eine Rückgabe oder Erstattung ist daher – auch bei Nichtnutzung – ausgeschlossen, es sei denn, die Veranstaltung wird durch den Veranstalter abgesagt. § 4 Online-Vorverkauf und Abendkasse (1) Abendkassenkarten sind ab der angegebenen Öffnungszeit des jeweiligen Events erhältlich, sofern die Veranstaltung nicht ausverkauft ist. (2) Vorverkaufstickets über die Ticketverkaufs-Seite des Veranstalters sind bis ca. 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn erhältlich. (3) Nach Zahlungseingang erhält der/die KundIn die Tickets per E-Mail. Sollte keine E-Mail eingehen, genügt am Einlass die Namensnennung des Käufers und die Vorlage des Ausweises des Käufers. (4) Tickets können digital vorgezeigt werden. Hierzu ist der QR-Code am Einlass bereitzuhalten. § 5 Weitergabe von Tickets (1) Die Weitergabe von Tickets an Dritte ist grundsätzlich zulässig, sofern die AGB und Hausordnung an die Dritten weitergegeben werden. (2) Der Veranstalter behält sich vor, Kartenbestellungen zu stornieren (einseitiges Rücktrittsrecht), wenn der/die KundIn gegen Verkaufsbedingungen verstößt, insbesondere gegen Mengenbeschränkungen oder das Verbot des gewerblichen Weiterverkaufs. (3) Die Rückerstattung erfolgt in solchen Fällen durch Gutschrift des gezahlten Betrags. § 6 Hausrecht und Sicherheit (1) Der Veranstalter übt das Hausrecht aus. Es gilt die Hausordnung des Veranstalters . (2) Sicherheitskontrollen beim Einlass sind obligatorisch. Das Ordnungspersonal ist berechtigt, Taschenkontrollen und Leibesvisitationen vorzunehmen. (3) Bei Nichtbeachtung von Sicherheitsvorgaben kann der Zutritt verweigert oder der/die BesucherIn verwiesen werden. Eine Rückerstattung des Eintrittspreises erfolgt nicht. § 7 Mitbringen verbotener Gegenstände (1) Das Mitbringen von Glasbehältern, Dosen, Plastikflaschen, Speisen und Getränken jeglicher Art, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln, Waffen oder gefährlichen Gegenständen ist untersagt. (2) Das Mitbringen und/oder Verteilen von Konfetti ist verboten. Bei Zuwiderhandlung behält sich der Veranstalter vor, eine Reinigungsgebühr von 100 – 200 € zu erheben, abhängig vom Ausmaß der Verschmutzung. (3) Bei größeren Beschädigungen oder Verunreinigungen haftet der/die VerursacherIn für die Reparatur- oder Reinigungskosten. Vorsätzliches Handeln kann strafrechtlich verfolgt werden. § 8 Foto-, Film- und Tonaufnahmen (1) Während der Veranstaltungen werden regelmäßig Foto- und Videoaufnahmen angefertigt. Diese können Personen abbilden und vom Veranstalter auf dessen Website, Social-Media-Kanälen und in Printmedien veröffentlicht werden. (2) Mit Betreten des Veranstaltungsgeländes willigt der/die BesucherIn in die Aufnahme und Veröffentlichung solcher Bilder ein, ohne dass es einer gesonderten Erklärung bedarf. Besucher unter 18 Jahren müssen zuvor die Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter zu den vorgenannten Bildaufnahmen und deren Nutzung eingeholt haben. (3) Wer eine Veröffentlichung nicht wünscht, hat dies dem/der FotografIn oder dem Veranstalter unverzüglich mitzuteilen. Bereits veröffentlichte Aufnahmen werden auf begründete Anfrage in angemessener Frist entfernt. Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Bei Widerruf wird der Veranstalter entsprechende Aufnahmen nicht weiterverwenden. (4) Der/die BesucherIn erteilt dem Veranstalter das Recht, während oder im Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellte Aufnahmen zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkt und unentgeltlich zu verwerten. Der/die BesucherIn räumt dem Veranstalter das einfache, zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht an diesen Aufnahmen ein, insbesondere für eigene Werbe- und PR-Zwecke (z.B. Veröffentlichung auf der Website, in sozialen Medien und Printmedien). Die Einräumung dieser Bildrechte erfolgt unentgeltlich. (5) Es ist dem Besucher untersagt Ton- und/oder Bildaufzeichnungen- auch zu privaten Zwecken- zu machen und / oder zu übertragen. § 9 Haftung (1) Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. (2) Für Sach- oder Körperschäden, insbesondere für mögliche Hörschäden, übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Bei Konzerten wird empfohlen, Gehörschutz zu verwenden; dieser ist an der Abendkasse erhältlich. (3) Der Veranstalter haftet nicht für verloren gegangene oder gestohlene Gegenstände. (4) Barfußlaufen auf dem Veranstaltungsgelände ist untersagt; festes Schuhwerk wird empfohlen. § 10 Programmänderungen, Absagen und Verlegungen (1) Der Veranstalter behält sich vor, Veranstaltungen örtlich oder terminlich zu verlegen. (2) Eine Rückgabe der Eintrittskarte ist bei Terminverlegung möglich, jedoch nur bis zum ursprünglichen Veranstaltungstermin. (3) Geringfügige oder sachlich gerechtfertigte Änderungen in Programm, Ablauf oder Besetzung berechtigen nicht zur Rückgabe oder Preisminderung. § 11 Rückerstattung (1) Bei Ausfall oder Absage einer Veranstaltung kann die Eintrittskarte innerhalb von acht Tagen nach dem ursprünglichen Termin bei der Vorverkaufsstelle zurückgegeben werden, bei der sie erworben wurde. (2) Der/die BesucherIn verzichtet auf weitergehende Ansprüche gegenüber dem Veranstalter, die über die Rückerstattung des Eintrittspreises hinausgehen. (3) Ansprüche auf Erstattung von Reise- oder Übernachtungskosten bestehen nicht. § 12 Witterung und höhere Gewalt (1) Veranstaltungen finden grundsätzlich bei jeder Witterung statt. (2) Bei wetterbedingtem Abbruch oder höherer Gewalt besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. § 13 Begleitpersonen und Barrierefreiheit (1) Begleitpersonen beeinträchtigter oder behinderter BesucherInnen mit gültigem Ticket erhalten freien Eintritt, sofern ein entsprechender Nachweis (Behindertenausweis) vorgelegt wird. § 14 Datenschutz und digitale Belege (1) Der/die KundIn erklärt sich mit der Erhebung, Speicherung und Verarbeitung seiner/ihrer personenbezogenen Daten zum Zweck der Vertragsabwicklung einverstanden. (2) Die Datenschutzrichtlinie des Veranstalters ist Bestandteil dieser AGB. (3) Die Belegausgabepflicht wird in der Regel durch Bereitstellung eines digitalen Kassenbons erfüllt. Auf Wunsch kann ein Papierbeleg ausgestellt werden. § 15 Eigentumsvorbehalt Sämtliche Waren und Tickets bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Veranstalters. § 16 Hygieneregeln und Verordnungen (1) Der/die BesucherIn verpflichtet sich, die jeweils geltenden Sicherheits-, Hygiene- und Gesundheitsregeln sowie etwaige Corona-Verordnungen eigenständig zur Kenntnis zu nehmen und zu befolgen. (2) Ein Verstoß kann zum Ausschluss von der Veranstaltung führen, ohne Anspruch auf Rückerstattung. § 17 Änderungsvorbehalt Der Veranstalter behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Die jeweils aktuelle Fassung wird auf der Website veröffentlicht und gilt ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung. § 18 Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. § 19 Anwendbares Recht und Gerichtsstand (1) Es gilt deutsches Recht. (2) Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Veranstalters. § 20 Stand und Veröffentlichung Stand: Oktober 2025 Zauberberg gGmbH – Passau Hinweis: Diese AGB gelten für sämtliche Veranstaltungen der Zauberberg gGmbH, unabhängig vom Veranstaltungsort. Equipmentverleih AGB 1. Zustand & Übergabe Verleiher garantiert technisch einwandfreien Zustand bei Übergabe. Vorschäden müssen vom Mieter vor Mietbeginn schriftlich und mit Fotos gemeldet werden. Eine verbindliche Aufbau- und Bedienungsanleitung wird bereitgestellt und muss eingehalten werden. 2. Pflichten des Mieters Sorgfältiger und sachgemäßer Umgang mit dem Equipment ist verpflichtend. Schäden, Verluste oder Diebstahl sind unverzüglich zu melden. Der Mieter haftet während der Mietdauer für alle Schäden, auch bei: unsachgemäßer Nutzung Diebstahl oder Vandalismus Schäden durch Dritte Witterungseinflüssen (z. B. Sturm, Hagel, Unwetter) höherer Gewalt unzureichender Sicherung oder Bewachung Bei Totalschaden oder Verlust: Ersatz zum Wiederbeschaffungswert. Reparaturkosten trägt der Mieter – ganz oder anteilig – je nach Schaden und Ursache. Weitergabe oder Untervermietung ist untersagt, außer mit schriftlicher Zustimmung des Verleihers. 3. Versicherung & Risiko Der Mieter muss eine geeignete Elektronikversicherung abschließen, die auch Schäden und Diebstahl am Equipment abdeckt. Empfohlene Versicherungssumme: mindestens 150.000 Euro Beispielversicherung: https://erpam.com/i/elektronikversicherung_kurzfristig Risikoübergang erfolgt bei Übergabe an den Mieter. 4. Rückgabe & Verzug Rückgabe erfolgt am Tag nach Mietende, wie im Angebot vereinbart. Unangekündigte verspätete Rückgabe: voller Tagesmietpreis pro Gerät und Tag. Weitere Schäden (z. B. Mietausfall) können zusätzlich geltend gemacht werden. Rückgabe erfolgt beim Verleiher. Lieferung oder Abholung nur nach Absprache und gegen Aufpreis. 5. Haftung Der Verleiher haftet nicht für Ausfälle, Folgeschäden oder Verluste, die durch das Equipment entstehen. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. 6. Zahlung Mietpreis zuzüglich aller vereinbarten Zusatzkosten gemäß Angebot. Zahlung per Vorkasse, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. 7. Sonstiges Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz des Verleihers, sofern gesetzlich zulässig. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen unberührt.
- AGB | Live Club Zauberberg Passau
Unsere AGBs findest du hier. Zauberberg gGmbH Passau Erklärung zur Barrierefreiheit gemäß Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) Unsere Erklärung zur Barrierefreiheit enthält Informationen über die Zugänglichkeit unserer Website www.zauberberg-passau.com sowie des zugehörigen Onlineshops. Zudem werden Kontaktmöglichkeiten zur Meldung von bestehenden Barrieren zur Verfügung gestellt. 1. Leistungsbeschreibung Unser Website bietet Informationen zur Zauberberg gGmbH, allen bevorstehenden Events und bietet die Möglichkeit, Eventtickets im Vorverkauf zu erwerben. Der Onlineshop bietet Zauberberg Merchandise Artikel und Gutscheine an. 2. Anforderungen gemäß §§ 14, 28 BFSG i.V.m. § 3 BFSG Wir sind bemüht, unsere Website im Einklang mit den gesetzlichen Anforderungen der Barrierefreiheit anzubieten. Unsere Website ist für verschiedene Endgeräte und assistive Technologien optimiert. Dabei achten wir darauf, dass Inhalte leicht zugänglich, verständlich und nutzbar sind. Dies beinhaltet die Umsetzung der Anforderungen der EU-Richtlinie 2019/882 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (European Accessibility Act, EAA). Wir orientieren uns an den Richtlinien der Web Content Accessibility Guidelines 2.1 (WCAG 2.1) auf Konformitätsstufe AA. Unsere Website bietet eine barrierefreie Benutzeroberfläche, die folgende Funktionen umfasst: Bilder verfügen über Alternativtexte, die den Inhalt beschreiben und von Screenreadern vorgelesen werden können. Eine übersichtliche und logisch strukturierte Navigation ermöglicht einfache Bedienbarkeit Texte lassen sich im Browser problemlos in der Größe anpassen Kontrastreiche Textdarstellung sorgt für optimale Lesbarkeit Semantische HTML-Struktur erleichtert die Bedienung mit Hilfstechnologien Klare Strukturierung der Seiten durch aussagekräftige Überschriften Umfassende Tastatursteuerung und Screenreader-Kompatibilität Barrierefreie Gestaltung der Formulare und Bestellprozesse Verzicht auf blinkende Animationen, die Nutzer beeinträchtigen können 3. Teilbereiche, die noch nicht barrierefrei umgesetzt sind: Werbevideos, deren Herausgeber wir nicht sind, aber welche in unserer Website eingebunden sind, sind eventuell nicht barrierefrei. Dadurch ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.2.5 (Audiodeskription aufgezeichnet) nicht erfüllt. Externe Tools, etwa für Cookie-Einstellungen und Umfragen, welche nicht von uns entwickelt wurden, aber auf unseren Seiten eingesetzt werden, sind eventuell nicht barrierefrei Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen Diese Erklärung wurde am 18.06.2025 erstellt und wird jährlich auf ihre Aktualität überprüft. Wir arbeiten mit Nachdruck daran, die barrierefreie Gestaltung unserer Website stets sicherzustellen. 4. Rückmeldung und Kontaktangaben Mängel in der Zugänglichkeit von Inhalten können gerne direkt per Email an info@zauberberg-passau.com gemeldet werden. 5. Zuständige Marktüberwachungsbehörde Die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen soll zukünftig durch eine zentrale Marktüberwachungsbehörde überwacht werden. Die „Gemeinsame Marktüberwachung der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen“ (MLBF) soll in Magdeburg errichtet werden. Sie befindet sich aktuell noch in der Errichtung. Bis zur finalen Bekanntmachung können bereits weitere Informationen über folgenden Kontakt bereitgestellt werden: Tel.: (0391) 567 4530 E-Mail: MLBF(at)ms.sachsen-anhalt.de
- Under the Sun | Zauberberg
Under the Sun Client: Kasta Travel Year: 2023 This is placeholder text. To change this content, double-click on the element and click Change Content. To manage all your collections, click on the Content Manager button in the Add panel on the left. Previous Next
- HAUSORDNUNG | Live Club Zauberberg Passau
Die Haus- und Betriebsordnung umfasst alle Räumlichkeiten des Zauberbergs und die dazugehörigen Außenbereiche. HAUSORDNUNG Geltungsbereich: Diese Hausordnung ist eine Benutzungsordnung. Sie gilt für alle Personen, die sich im Zauberberg aufhalten, insbesondere für die Besucher. Sie sind verpflichtet, die Bestimmungen der Hausordnung einzuhalten. Die Haus- und Betriebsordnung umfasst alle Räumlichkeiten des Zauberbergs und die dazugehörigen Außenbereiche. Sie regelt die Bedingungen für den Aufenthalt und das Verhalten von betriebsfremden Personen. Aufenthalte: Der Zutritt zu den allgemein zugänglichen Räumlichkeiten der Zauberberg gGmbH ist grundsätzlich nur berechtigten Personen während der Öffnungszeiten gestattet. Veranstaltungsräume (großer Veranstaltungssaal und Foyer), sowie die Nebenräume dürfen außerhalb der Veranstaltungszeiten, der Auf- und Abbauzeiten sowie Proben und Führungen nur von den zum Haus gehörenden Personen betreten werden. Veranstaltungen können nur von Personen besucht werden, die die vom Veranstalter geforderten Besuchsbedingungen (z.B. Besitz einer Eintrittskarte, einer Einladung und dergleichen) erfüllen. Der Zutritt zu den Künstlergarderoben/ Backstagebereichen ist nur den Künstlern sowie den in diesem Bereich dienstlich tätigen Personen gestattet. Verhalten im Zauberberg: Alle Personen, die den Zauberberg betreten, haben sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder behindert und belästigt wird. Es gelten die Regeln des guten Benehmens und des entsprechenden Auftretens. Alle Personen, die die Räumlichkeiten des Zauberbergs betreten, haben den Anordnungen der MitarbeiterInnen des Zauberbergs, des Veranstaltungspersonals sowie des Sicherheits- und Ordnungsdienstes unbedingt Folge zu leisten. Wer die Anordnungen nicht befolgt, kann aus den Räumlichkeiten verwiesen werden. Verstöße gegen die Hausordnung werden, sofern sie nicht strafrechtlich zu verfolgen sind, nach den entsprechenden zivilrechtlichen Bestimmungen geahndet. Fluchtwege, Ausgänge, Durchgänge und Treppenhäuser dürfen nicht verstellt werden und sind stets von jeder Behinderung freizuhalten. Es gelten alle maßgeblichen, gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere jene Schutzbestimmungen des Jugendschutzgesetzes. Es gelten alle sicherheitsrelevanten Aushänge im Club. Keine offene Flamme; Feuer, offene Zündquelle und Rauchen verboten Verbote und Kontrollen: Die MitarbeiterInnen des Zauberbergs, das Veranstaltungspersonal, sowie der Sicherheits- und Ordnungsdienst sind angehalten, die notwendigen Maßnahmen zur Herstellung und Aufrechterhaltung der Sicherheit in den Räumlichkeiten zu setzen. Sie sind auch berechtigt den Zutritt zu verweigern oder einen Verweis auszusprechen. Die MitarbeiterInnen des Zauberbergs, das Veranstaltungspersonal sowie der Sicherheits- und Ordnungsdienst sind daher berechtigt, Personen zu überprüfen, ob sie auf Grund von Alkohol- oder Drogenkonsum oder wegen Mitführung von Waffen oder von gefährlichen oder feuergefährlichen Gegenständen für die Sicherheit ein Risiko darstellen. Sie sind mit Zustimmung der Personen auch angehalten Bekleidungsstücke und mitgeführte Behältnisse/Taschen zu durchsuchen. Personen, die ein Risiko für die Sicherheit darstellen, können daher zurückgewiesen und am Betreten der Räumlichkeiten gehindert werden. Personen, die vor oder während einer Vorstellung Ruhestörungen verursachen, sowie solche, die durch ihr sonstiges Verhalten oder ihren Zustand ein berechtigtes Ärgernis erregen, können daher zum Verlassen des Zauberbergs verhalten werden. Das Mitbringen von Glasbehältern, Dosen, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln, Stöcken, Schirmen, Transparenten, Waffen aller Art und sonstigen gefährlichen Gegenständen ist untersagt. Mobiltelefone sind während der gesamten Veranstaltungsdauer abzuschalten. Die Mitnahme von Oberkleidern, Rucksäcken, Taschen sowie Schirme, Stöcke und ähnliches in die Veranstaltungsräume ist nicht gestattet. Tiere jeglicher Art dürfen in den Zauberbergs nicht mitgenommen werden. In sämtlichen Veranstaltungsräumlichkeiten des Zauberbergs ist das Rauchverbot einzuhalten. Ton- und Bildaufnahmen: Durch den Erwerb der Eintrittskarte und /oder das Betreten des Veranstaltungsgeländes erklärt sich der Besucher mit der Hausordnung einverstanden und willigt zugleich darin ein, dass im Rahmen der Veranstaltung Foto- und Videoaufnahmen von ihm angefertigt werden. Er räumt dem Veranstalter das einfache, zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht an diesen Aufnahmen ein, insbesondere für eigene Werbe- und PR-Zwecke (z.B. Veröffentlichung auf der Website, in sozialen Medien und Printmedien). Die Einräumung dieser Bildrechte erfolgt unentgeltlich. Besucher unter 18 Jahren müssen zuvor die Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter zu den vorgenannten Bildaufnahmen und deren Nutzung eingeholt haben. Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Bei Widerruf wird der Veranstalter entsprechende Aufnahmen nicht weiterverwenden. Es ist dem Besucher untersagt Ton- und/oder Bildaufzeichnungen- auch zu privaten Zwecken- zu machen und / oder zu übertragen. Haftung: Jede Person, die die Räumlichkeiten des Zauberbergs betritt, erkennt an, dass sie sich auf eigene Gefahr dort aufhält. Demnach kann der Zauberbergs nicht für eingegangene Risiken, Gefahren, einschließlich Körperverletzung, Schäden am oder Verlust von Privateigentum oder andere Vorfälle, die aus dem Besuch der Räumlichkeiten resultieren, verantwortlich gemacht werden. Unabhängig davon, ob sich die Vorfälle vor, während oder nach einer Veranstaltung ereignen. Für etwaige, im Zusammenhang mit der Veranstaltung auftretenden Sach- und Körperschäden – insbesondere für mögliche Hörschäden – übernimmt der Zauberbergs daher keine Haftung. Bei Konzerten kann auf Grund der Lautstärke die Gefahr von Hör- und Gesundheitsschäden nicht ausgeschlossen werden. Die Verwendung von Gehörschutz wird empfohlen. Ein Gehörschutz sollte mitgebracht werden. Für den Gehörschutz hat jeder selbstverantwortlich zu sorgen. Für Schäden, die von Veranstaltern, Veranstaltungsteilnehmern oder Besuchern verursacht werden, gelten, sofern er nicht gesondert Vereinbarungen getroffen wurden, darüber hinaus die entsprechenden straf- und zivilrechtlichen Bestimmungen. Unfälle oder Schäden sind unverzüglich anzuzeigen.
- Konzert- & Partyszene • Live Club Zauberberg Passau
Wir sind popkulturelle Spielstätte, Kultur-Veranstalter, Festivalisten & Förderer der Popkultur. - Kultur braucht Raum! ÖFFNUNGSZEITEN Öffnungszeiten Club News abonnieren 03. Juni 2026, 22:00 Hip Hop Party / MEHR INFOS 03. Juni 2026, 22:00 Von 069 bis 187 Teilen 05. Juni 2026, 22:00 2020's Party / MEHR INFOS 05. Juni 2026, 22:00 Die besten Club Hits dieses Jahrzehnts Teilen 06. Juni 2026, 22:00 Single Party / MEHR INFOS 06. Juni 2026, 22:00 Flirten leicht gemacht! Teilen 12. Juni 2026, 22:00 80s Party / MEHR INFOS 12. Juni 2026, 22:00 I wanna dance with somebody ... Teilen 13. Juni 2026, 22:00 2000's Party / MEHR INFOS 13. Juni 2026, 22:00 Flashback in die 2000er Teilen 19. Juni 2026, 22:00 Alternative Rock Night / MEHR INFOS 19. Juni 2026, 22:00 Hard & Heavy Party Teilen 20. Juni 2026, 22:00 Ritmo in Rio / INFOS & TICKETS 20. Juni 2026, 22:00 Ritmo in Rio - making unforgettable moments together Teilen 26. Juni 2026, 22:00 90's Party / MEHR INFOS 26. Juni 2026, 22:00 Feiert zu den größten Hits und trashigsten Tracks der 90er! Teilen 27. Juni 2026, 22:00 2010's Party / MEHR INFOS 27. Juni 2026, 22:00 Throwback in die Zeit von Gangnam Style und Harlem Shake! Teilen 03. Juli 2026, 22:00 PBC Afterboot Party / INFOS & TICKETS 03. Juli 2026, 22:00 Event by Passau Bass Collective Teilen Mehr laden ROSA LAUB FESTIVAL mehr laden
- Espinas Mezcal Ad | Zauberberg
Espinas Mezcal Ad Client: Espinas Year: 2023 This is placeholder text. To change this content, double-click on the element and click Change Content. To manage all your collections, click on the Content Manager button in the Add panel on the left. Previous Next
- Bandbewerbung | Live Club Zauberberg Passau
Herzlich Willkommen auf dem zentralen Buchungsportal für unsere Veranstaltungsformate und Venues. Dieses Portal ist nur für Bands und Soloacts ohne Agenturvertrag. BEWERBUNGS PORTAL Du befindest dich auf unserem zentralen Bewerbungsportal für unsere Veranstaltungsformate und Partner-Venues. Dieses Portal ist nur für Bands und Solo-Acts ohne Agenturvertrag! Mit dem Absenden des Formulars bewerbt Ihr euch gleichzeitig um einen Auftrittsslot für: CLUB ZAUBERBERG UMSONST & DRAUSSEN ROSA LAUB FESTIVAL TABAKFABRIK PASSAU BANDCONTEST PASSAU METROPOLIS UMSONST & DRINNEN BLACKDOOR FESTIVAL BEWER BUNG Jede Bewerbung wird in einem wöchentlich stattfindenden Hearing einer mehrköpfigen Jury vorgestellt. Die Jurymitglieder bewerten in erster Linie eure Musik und Euren Style. Die Ergebnisse werden im Anschluss an das Booking-Team vom Zauberberg weitergeleitet und dort kategorisiert. Ihr bleibt dauerhaft in unserer Datenbank und wir melden uns bei euch, falls wir was Passendes haben. Wenn sich eure Kontaktdaten ändern sollten, dann schickt uns einfach eine neue Bewerbung. Ihr könnt euch auch mehrfach mit neuem Material bewerben. Dann geht Ihr wieder durch das Juryverfahren. Die Jury besteht aus ca. 10 ehrenamtlich tätigen Mitgliedern des Musikförderverein Passau e. V. Allesamt sind erfahrene Musiker und/oder leidenschaftliche Live-Musik- und Festivalfreunde. Die Leitung übernimmt ein Booking-Team Mitglied des Zauberbergs, je Sitzung sind ca. 2 Stunden geplant. In erster Linie werden eure Hörproben bewertet. DIE JURY Jede Jurysitzung dauert mindestens zwei Stunden. Mit einer kleinen Spende könnt Ihr dafür Sorgen, dass den Mitgliedern nie das Bier und die Pizza ausgehen. FREIWILLIGE SPENDE JETZT BEWERBEN
- IMPRESSUM | Live Club Zauberberg Passau
Hier findet ihr das Impressum der Zauberberg gGmbH Passau. IMPRESSUM Kontaktdaten Zauberberg gGmbH Franz-Stockbauer-Weg 1 94032 Passau Kontakt Geschäftsführerin: Marlies Resch Amtsgericht Passau HRB-NR. 10220 Steuernummer: 153/147/04808 VAT: DE317722955 Bank: Sparkasse Passau Kontowortlaut: Zauberberg gGmbH IBAN: DE68 7405 0000 0030 7068 08 BIC: BYLADEM1PAS • Änderungen und Irrtümer vorbehalten. • Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird in den Texten dieser Homepage mehrheitlich auf eine geschlechtsspezifische Differenzierung, wie z.B. Teilnehmer/Innen, verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung für beide Geschlechter. Inhalt des Onlineangebotes Die Zauberberg gGmbH übernimmt keine Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Die Zauberberg gGmbH behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen. Verweise und Links - Haftungshinweis Trotz sorgfältiger, inhaltlicher Kontrolle übernimmt die Zauberberg gGmbH keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich. 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- Eventreihen & Partys | Live Club Zauberberg Passau
Bei unseren Eventreihen gebühren wir bestimmten Genres einen ganzen Abends. Die Eventreihen finden in einem 2-monatigem Turnus statt und es treten mehrere Bands pro Abend auf. Im Anschluss gibt's immer noch passenden Sound aus der Büchsemit unseren Lieblings-DJs! EVENT REIHEN Bei unseren Eventreihen gebühren wir bestimmten Genres einen ganzen Abend. BERGWERK METAL FEST STONED MOUNTAIN FLOWER POWER PARTY MOTTO PARTYS Wir haben immer Bock zu feiern. Und so kommt es, dass wir auch einige Partys im Petto haben. Aber hallo, das sind keine gewöhnlichen Partys! Denn mit viel Liebe zum Detail verwandeln wir unseren Zauberberg in eine fantastische Nachtwelten! Ob Mottoparty oder Lasershow, uns fällt immer was Verrücktes ein. 90s PARTY • EURODANCE BAD TASTE QUEER CLUBBING • LOVE IS LOVE LATIN & BRASIL • LATINO PARTY FACHSCHAFTSPARTYS / STUDIES KULTUR BRAUCHT RAUM Wir lieben Live-Musik und fördern deshalb alles rund um Kunst und Kultur. Wir sehen uns als Zentrale der regionalen Musikkulturszene, sind Netzwerker und stehen dir gerne als kompetenter Partner für Rat und Tat zur Seite. HOL DIR DIE NEWS
- May 28th | Zauberberg
May 28th Client: Beyond the Frame Year: 2023 This is placeholder text. To change this content, double-click on the element and click Change Content. To manage all your collections, click on the Content Manager button in the Add panel on the left. Previous Next





