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Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Zauberberg gGmbH (nachfolgend: „Veranstalter“)

Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte oder dem Betreten des Veranstaltungsgeländes erkennt der/die BesucherIn die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Zauberberg gGmbH an.

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Veranstaltungen, die vom Veranstalter organisiert, durchgeführt oder verantwortet werden, unabhängig davon, ob sie auf dem Gelände des Zauberbergs, an einem externen Veranstaltungsort oder in Kooperation mit Dritten stattfinden.
Abweichende oder ergänzende Bedingungen gelten nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich vom Veranstalter bestätigt wurden.

§ 2 Eintritt und Hausordnung

(1) Der/die BesucherIn akzeptiert durch den Erwerb der Eintrittskarte die Hausordnung des Veranstaltungsortes, die im Eingangsbereich des Veranstaltungsgeländes aushängt.
(2) Jede gültige Eintrittskarte berechtigt ausschließlich zum Besuch der darauf angegebenen Veranstaltung.
(3) Eintrittskarten sind ohne Abriss ungültig und auf Verlangen dem Personal des Veranstalters vorzuzeigen.
(4) Den Anweisungen des Personals ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Verstößen gegen Anweisungen oder die Hausordnung kann der/die BesucherIn des Geländes verwiesen werden. Eine Rückerstattung des Eintrittspreises erfolgt in diesem Fall nicht.

§ 3 Ticketkauf und Gültigkeit

(1) Der Kauf einer Eintrittskarte begründet ein Vertragsverhältnis zwischen dem/der KarteninhaberIn und dem Veranstalter.
(2) Eintrittskarten dürfen nicht missbräuchlich verwendet, kopiert oder verändert werden. Bei Verlust besteht kein Anspruch auf Ersatz.
(3) Der Erwerb von Eintrittskarten zum Zwecke des Weiterverkaufs ist untersagt. Freikarten sind unverkäuflich.
(4) Sämtliche Tickets bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Veranstalters.

§ 4 Online-Vorverkauf und Abendkasse

(1) Abendkassenkarten sind ab der angegebenen Öffnungszeit des jeweiligen Events erhältlich, sofern die Veranstaltung nicht ausverkauft ist. 
(2) Vorverkaufstickets über die Website des Veranstalters sind bis ca. 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn erhältlich.
(3) Nach Zahlungseingang erhält der/die KundIn die Tickets per E-Mail. Sollte keine E-Mail eingehen, genügt am Einlass die Namensnennung des Käufers und die Vorlage des Ausweises des Käufers.
(4) Tickets können digital vorgezeigt werden. Hierzu ist der QR-Code am Einlass bereitzuhalten.

§ 5 Weitergabe von Tickets

(1) Die Weitergabe von Tickets an Dritte ist grundsätzlich zulässig, sofern die AGB und Hausordnung an die Dritten weitergegeben werden.
(2) Der Veranstalter behält sich vor, Kartenbestellungen zu stornieren (einseitiges Rücktrittsrecht), wenn der/die KundIn gegen Verkaufsbedingungen verstößt, insbesondere gegen Mengenbeschränkungen oder das Verbot des gewerblichen Weiterverkaufs.
(3) Die Rückerstattung erfolgt in solchen Fällen durch Gutschrift des gezahlten Betrags.

§ 6 Hausrecht und Sicherheit

(1) Der Veranstalter übt das Hausrecht aus. Es gilt die Hausordnung des Veranstalters.
(2) Sicherheitskontrollen beim Einlass sind obligatorisch. Das Ordnungspersonal ist berechtigt, Taschenkontrollen und Leibesvisitationen vorzunehmen.
(3) Bei Nichtbeachtung von Sicherheitsvorgaben kann der Zutritt verweigert oder der/die BesucherIn verwiesen werden. Eine Rückerstattung des Eintrittspreises erfolgt nicht.

§ 7 Mitbringen verbotener Gegenstände

(1) Das Mitbringen von Glasbehältern, Dosen, Plastikflaschen, Speisen und Getränken jeglicher Art, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln, Waffen oder gefährlichen Gegenständen ist untersagt.
(2) Das Mitbringen und/oder Verteilen von Konfetti ist verboten. Bei Zuwiderhandlung behält sich der Veranstalter vor, eine Reinigungsgebühr von 100 – 200 € zu erheben, abhängig vom Ausmaß der Verschmutzung.
(3) Bei größeren Beschädigungen oder Verunreinigungen haftet der/die VerursacherIn für die Reparatur- oder Reinigungskosten. Vorsätzliches Handeln kann strafrechtlich verfolgt werden.

§ 8 Foto-, Film- und Tonaufnahmen

(1) Während der Veranstaltungen werden regelmäßig Foto- und Videoaufnahmen angefertigt. Diese können Personen abbilden und vom Veranstalter auf dessen Website, Social-Media-Kanälen und in Printmedien veröffentlicht werden.
(2) Mit Betreten des Veranstaltungsgeländes willigt der/die BesucherIn in die Aufnahme und Veröffentlichung solcher Bilder ein, ohne dass es einer gesonderten Erklärung bedarf. Besucher unter 18 Jahren müssen zuvor die Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter zu den vorgenannten Bildaufnahmen und deren Nutzung eingeholt haben.
(3) Wer eine Veröffentlichung nicht wünscht, hat dies dem/der FotografIn oder dem Veranstalter unverzüglich mitzuteilen. Bereits veröffentlichte Aufnahmen werden auf begründete Anfrage in angemessener Frist entfernt. Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Bei Widerruf wird der Veranstalter entsprechende Aufnahmen nicht weiterverwenden.
(4) Der/die BesucherIn erteilt dem Veranstalter das Recht, während oder im Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellte Aufnahmen zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkt und unentgeltlich zu verwerten. Der/die BesucherIn räumt dem Veranstalter das einfache, zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht an diesen Aufnahmen ein, insbesondere für eigene Werbe- und PR-Zwecke (z.B. Veröffentlichung auf der Website, in sozialen Medien und Printmedien). Die Einräumung dieser Bildrechte erfolgt unentgeltlich.

(5) Es ist dem Besucher untersagt Ton- und/oder Bildaufzeichnungen- auch zu privaten Zwecken- zu machen und / oder zu übertragen.

§ 9 Haftung

(1) Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
(2) Für Sach- oder Körperschäden, insbesondere für mögliche Hörschäden, übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Bei Konzerten wird empfohlen, Gehörschutz zu verwenden; dieser ist an der Abendkasse erhältlich.
(3) Der Veranstalter haftet nicht für verloren gegangene oder gestohlene Gegenstände.
(4) Barfußlaufen auf dem Veranstaltungsgelände ist untersagt; festes Schuhwerk wird empfohlen.

§ 10 Programmänderungen, Absagen und Verlegungen

(1) Der Veranstalter behält sich vor, Veranstaltungen örtlich oder terminlich zu verlegen.
(2) Eine Rückgabe der Eintrittskarte ist bei Terminverlegung möglich, jedoch nur bis zum ursprünglichen Veranstaltungstermin.
(3) Geringfügige oder sachlich gerechtfertigte Änderungen in Programm, Ablauf oder Besetzung berechtigen nicht zur Rückgabe oder Preisminderung.

§ 11 Rückerstattung

(1) Bei Ausfall oder Absage einer Veranstaltung kann die Eintrittskarte innerhalb von acht Tagen nach dem ursprünglichen Termin bei der Vorverkaufsstelle zurückgegeben werden, bei der sie erworben wurde.
(2) Der/die BesucherIn verzichtet auf weitergehende Ansprüche gegenüber dem Veranstalter, die über die Rückerstattung des Eintrittspreises hinausgehen.
(3) Ansprüche auf Erstattung von Reise- oder Übernachtungskosten bestehen nicht.

§ 12 Witterung und höhere Gewalt

(1) Veranstaltungen finden grundsätzlich bei jeder Witterung statt.
(2) Bei wetterbedingtem Abbruch oder höherer Gewalt besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

§ 13 Begleitpersonen und Barrierefreiheit

(1) Begleitpersonen beeinträchtigter oder behinderter BesucherInnen mit gültigem Ticket erhalten freien Eintritt, sofern ein entsprechender Nachweis (Behindertenausweis) vorgelegt wird.

§ 14 Datenschutz und digitale Belege

(1) Der/die KundIn erklärt sich mit der Erhebung, Speicherung und Verarbeitung seiner/ihrer personenbezogenen Daten zum Zweck der Vertragsabwicklung einverstanden.
(2) Die Datenschutzrichtlinie des Veranstalters ist Bestandteil dieser AGB.
(3) Die Belegausgabepflicht wird in der Regel durch Bereitstellung eines digitalen Kassenbons erfüllt. Auf Wunsch kann ein Papierbeleg ausgestellt werden.

§ 15 Eigentumsvorbehalt

Sämtliche Waren und Tickets bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Veranstalters.

§ 16 Hygieneregeln und Verordnungen

(1) Der/die BesucherIn verpflichtet sich, die jeweils geltenden Sicherheits-, Hygiene- und Gesundheitsregeln sowie etwaige Corona-Verordnungen eigenständig zur Kenntnis zu nehmen und zu befolgen.
(2) Ein Verstoß kann zum Ausschluss von der Veranstaltung führen, ohne Anspruch auf Rückerstattung.

§ 17 Änderungsvorbehalt

Der Veranstalter behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Die jeweils aktuelle Fassung wird auf der Website veröffentlicht und gilt ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung.

§ 18 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

§ 19 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

(1) Es gilt deutsches Recht.
(2) Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Veranstalters.

§ 20 Stand und Veröffentlichung

Stand: Oktober 2025
Zauberberg gGmbH – Passau

 

Hinweis: Diese AGB gelten für sämtliche Veranstaltungen der Zauberberg gGmbH, unabhängig vom Veranstaltungsort.

Equipmentverleih AGB

 

​1. Zustand & Übergabe

  • Verleiher garantiert technisch einwandfreien Zustand bei Übergabe.

  • Vorschäden müssen vom Mieter vor Mietbeginn schriftlich und mit Fotos gemeldet werden.

  • Eine verbindliche Aufbau- und Bedienungsanleitung wird bereitgestellt und muss eingehalten werden.
     

2. Pflichten des Mieters

  • Sorgfältiger und sachgemäßer Umgang mit dem Equipment ist verpflichtend.

  • Schäden, Verluste oder Diebstahl sind unverzüglich zu melden.

  • Der Mieter haftet während der Mietdauer für alle Schäden, auch bei:

    • unsachgemäßer Nutzung

    • Diebstahl oder Vandalismus

    • Schäden durch Dritte

    • Witterungseinflüssen (z. B. Sturm, Hagel, Unwetter)

    • höherer Gewalt

    • unzureichender Sicherung oder Bewachung
       

  • Bei Totalschaden oder Verlust: Ersatz zum Wiederbeschaffungswert.

  • Reparaturkosten trägt der Mieter – ganz oder anteilig – je nach Schaden und Ursache.

  • Weitergabe oder Untervermietung ist untersagt, außer mit schriftlicher Zustimmung des Verleihers.
     

3. Versicherung & Risiko

  • Der Mieter muss eine geeignete Elektronikversicherung abschließen, die auch Schäden und Diebstahl am Equipment abdeckt.

  • Empfohlene Versicherungssumme: mindestens 150.000 Euro

  • Beispielversicherung: https://erpam.com/i/elektronikversicherung_kurzfristig

  • Risikoübergang erfolgt bei Übergabe an den Mieter.
     

4. Rückgabe & Verzug

  • Rückgabe erfolgt am Tag nach Mietende, wie im Angebot vereinbart.

  • Unangekündigte verspätete Rückgabe: voller Tagesmietpreis pro Gerät und Tag.

  • Weitere Schäden (z. B. Mietausfall) können zusätzlich geltend gemacht werden.

  • Rückgabe erfolgt beim Verleiher. Lieferung oder Abholung nur nach Absprache und gegen Aufpreis.
     

5. Haftung

  • Der Verleiher haftet nicht für Ausfälle, Folgeschäden oder Verluste, die durch das Equipment entstehen.

  • Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
     

6. Zahlung

  • Mietpreis zuzüglich aller vereinbarten Zusatzkosten gemäß Angebot.

  • Zahlung per Vorkasse, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
     

7. Sonstiges

  • Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

  • Gerichtsstand ist der Sitz des Verleihers, sofern gesetzlich zulässig.

  • Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen unberührt.
     

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