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  • KULTUR EXPRESS HAUZENBERG | Kultur-Biergarten

    Open Air HAUZENBERG faqs Getränkekarte Download Kontaktbogen Download *Vorverkaufspreise exkl. Gebühren Festivalticket 50€ Eisregen Freitag, 03.09.2021 ​ 16:00 Einlass 16:30 Death Receipt 17:45 Maahes 19:00 Welicoruss 20:30 Eisregen ​ Vorverkauf* 25 € / Abendkasse 30 € Tickets kaufen ​ Voodoo Jürgens Samstag, 04.09.2021 ​ 18:00 Einlass 18:30 Urtyp Inferno 20:00 Voodoo Jürgens ​ Vorverkauf* 25 € / Abendkasse 30 € Tickets kaufen ​ Himmelstürmer & SFAR Sonntag, 05.09.2021 ​ 11:00 Einlass 12:00 Himmelstürmer 14:00 Searching for a Reply ​ Eintritt auf Spendenbasis freiwillige Spende Festivalticket 50€ Anfahrt & Parken ​ Festplatz Hauzenberg Brückenstraße 36, 94051 Hauzenberg ​ Parken: direkt gegenüber am Rocco Park (keine Gebühr) NEWSLETTER ABONNIEREN gefördert von:

  • PROGRAMM & TICKETS | zauberberg-passau

    PROGRAMM ÜBERSICHT 2021 Kultur Express Tickets NEWSLETTER ABONNIEREN faqs gefördert von:

  • CLUB-HYGIENEREGELN | Zauberberg Passau

    HYGIENE KONZEPT KONTAKTBOGEN DOWNLOAD Liebe Gäste, Ab dem 3. April um 0 Uhr entfallen sämtliche Corona-Kontrollen! Sowohl bei unseren kulturellen Veranstaltungen als auch beim Club- & Diskobetrieb bedarf es dann keiner Corona-Nachweise mehr. Bis dahin gilt noch folgendes Hygienekonzept: ​ Wir akzeptieren ausschließlich den digitalen EU-Nachweis. ​ Kurzzusammenfassung: 2G+ Nachweispflicht & Ausweiskontrolle : Gäste müssen einen gültigen Impf- oder Genesenennachweis vorweisen (CovPass App notwendig!!). Boosterimpfung ersetzt Testpflicht: Geboosterte brauchen keinen Test. Ansonsten ist ein gültiger tagesaktueller Schnelltest notwendig. Maskenpflicht entfällt Tanzen & feiern erlaubt: Mindestabstand und Sitzplatzpflicht entfällt Die Kontaktdatenerfassung ist nach wie vor Pflicht. Wir haben Zettel zum ausfüllen, du kannst aber auch über die Luca App einchecken. ​ ​ Einhaltung von Mindestabständen Unser oberstes Gebot ist die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 m zwischen Personen. Alle Personen sind angehalten wenn möglich den Mindestabstand einzuhalten . ​ Lüftungskonzept In geschlossenen Räumlichkeiten ist auf ausreichende Belüftung zu achten. Unsere Lüftungsanlage ist während der Öffnungszeiten stets in Betrieb und lüftet sämtliche Räumlichkeiten kontinuierlich mit Frischluftanteil laut Empfehlungen des Umweltbundesamtes (UBA). ​ Reinigungskonzept Die Reinigungsintervalle werden angepasst, z. B. durch eine Verkürzung der Reinigungsintervalle für Handkontaktflächen (insbesondere Türklinken, Halterungen, Griffstangen) sowie Toiletten. Auf die Aufbereitung von Reinigungsutensilien wird geachtet. Auf Hochdruckreiniger wird verzichtet. Gästen und Mitarbeitern werden ausreichend Waschgelegenheiten, Flüssigseife, Einmalhandtücher oder funktionstüchtige Endlostuchrollen und ggf. Händedesinfektionsmittel (Wirkbereich mindestens „begrenzt viruzid“) bereitgestellt. Mitarbeiter werden zum richtigen Händewaschen geschult. Sanitäre Einrichtungen sind mit Seifenspendern und Einmalhandtüchern oder funktionstüchtigen Endlostuchrollen auszustatten. Die Aufbewahrung und Reinigung von Arbeitskleidung sowie die sonstige Wäschereinigung (z. B. Tisch-und Bettwäsche) erfolgen unter Beachtung des Arbeitsschutzstandards und der Hygienestandards. Maskenpflicht Die Maske darf nach erfolgreichem Check-In (2G+ Kontrolle) durch unsere Securitys abgenommen werden. Zugangsbeschränkung (2G+) Der Zugang darf nur durch Besucher erfolgen, soweit diese im Sinne des §2 Nr. 2 und 4 SchAusnahmV geimpft oder genesen oder unter 14 Jahre alt sind zusätzlich über einen Testnachweis nach Abs.6 verfügen oder Abs. 7 unterfallen. ​ Die Auffrischungsimpfung (ab dem Tag der Impfung) sowie eine überstandene Infektion nach vollständiger Immunisierung ersetzen den zusätzlichen Test bei 2G+. ​ Von den Gästen ist ein schriftlicher oder elektronischer negativer Testnachweis (mit QR-Code!!) hinsichtlich einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 aufgrund eines PCR-Tests, PoC-PCR-Tests oder eines Tests mittels weiterer Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik, der vor höchstens 48 Stunden durchgeführt wurde zu erbringen, der im Übrigen den Bestimmungen der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung entspricht. ​ Ausgestaltung des zu überprüfenden/auszustellenden Testnachweises Mangels verbindlicher Vorgaben durch den Bund gibt es ein kein einheitliches Formular zur Ausstellung von Testnachweisen. Das StMGP empfiehlt folgenden Mindestinhalt: Name und Anschrift der Teststelle, Name, Anschrift und Geburtsdatum der getesteten Person, Name des verwendeten Tests, Hersteller des Tests, Art des Tests (PCR-Test, PCR-Schnelltest, Antigen-Schnelltest oder Antigen-Selbsttest unter Aufsicht), Testdatum und Testuhrzeit, Kontext, in dem die Testung erfolgt ist (Vor-Ort-Test, betriebliche Testung, Testung durch Leistungserbringer im Sinne des § 6 Abs. 1 Coronavirus-Testverordnung (TestV)), Testergebnis, Datum der Mitteilung des Testergebnisses, Stempel der Teststelle, Unterschrift der verantwortlichen Person. Darüber hinaus wird bei allen Teststellen, die Bürgertestungen nach § 4a TestV anbieten, auf Wunsch auch ein digitaler Testnachweis über die Corona-Warn-App erstellt, der ebenfalls Geltung beansprucht. ​ Im Rahmen der Überprüfung ist eine Einsicht durch den Anbieter, Veranstalter oder Betreiber in den vorgelegten Nachweis mit anschließender Identitätskontrolle ausreichend. Gäste haben sich durch amtliche Ausweisdokumente zu legitimieren, sodass auch die persönliche Identität abgeglichen werden kann. Eine Dokumentation der entsprechenden Daten der Gäste, Besucher oder Nutzer ist nicht erforderlich. ​ Bei dem Verdacht einer Unrichtigkeit bzw. Ungültigkeit der vorgelegten Nachweise wird der Einlass verwehrt. Getesteten Personen stehen gleich: Kinder bis zum sechsten Geburtstag Schülerinnen und Schüler noch nicht eingeschulte Kinder Anbieter, Veranstalter und Betreiber weisen die Gäste vorab auf geeignete Weise auf die Notwendigkeit zur Vorlage eines Testnachweises hin. Die verschiedenen Möglichkeiten, bei denen die jeweiligen Testarten durchgeführt werden können, sind in der regelmäßig aktualisierten Übersicht auf der Homepage des StMGP dargestellt. Unter https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/bayerische-teststrategie/ finden sich Suchfunktionen, mit denen entsprechende Teststellen gefunden werden können. Umgang mit Erkrankten und Verdachtsfällen Vom Besuch und von der Mitwirkung an Veranstaltungen sind folgende Personen (Besucherinnen und Besucher/Mitwirkende/Dienstleister) ausgeschlossen: – Personen mit nachgewiesener akuter SARS-CoV-2-Infektion. – Personen, die einer Quarantänemaßnahme unterliegen. – Personen mit COVID-19-assoziierten Symptomen (Geruchs- und Geschmacksverlust, akute respiratorische Symptome jeder Schwere). Die Besucherinnen und Besucher/Mitwirkende/Dienstleister sind vorab in geeigneter Weise über diese Ausschlusskriterien zu informieren (z. B. durch Aushang). ​ Bei positivem Ergebnis eines vor Ort von Fachkräften oder geschultem Personal durchgeführten Schnelltests darf die Veranstaltung nicht besucht werden und es besteht mit der Mitteilung des positiven Ergebnisses eine Absonderungspflicht (Isolation). Die betreffende Person muss sich beim Gesundheitsamt melden, welches dann über das weitere Vorgehen informiert. Gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 1 IfSG besteht eine Meldepflicht der feststellenden Person hinsichtlich des positiven Testergebnisses an das zuständige Gesundheitsamt. Zeigt ein Selbsttest ein positives Ergebnis an, ist der betroffenen Person der Zutritt ebenfalls zu verweigern.Die betroffene Person sollte sich sofort absondern, alle Kontakte so weit wie möglich vermeiden und über den Hausarzt, das lokale Testzentrum oder die Rufnummer 116 117 der Kassenärztlichen Vereinigung einen Termin zur PCR-Testung vereinbaren. ​ Entwicklung von Symptomen während der Veranstaltung: Sollten Personen während der Veranstaltung für eine Infektion mit SARS-CoV-2 typische Symptome entwickeln, haben sie umgehend die Veranstaltung bzw. den Veranstaltungsort zu verlassen. Bei Auftreten von Symptomen mit Verdacht auf COVID-19 bei einer der beteiligten Personen (Besucherinnen bzw. Besucher und Mitwirkende) während des Veranstaltungsbetriebs ist die Betriebsleitung zu informieren, die den Sachverhalt umgehend dem zuständigen Gesundheitsamt meldet. Dieses trifft gegebenenfalls in Absprache mit der Einrichtungsleitung weitere Maßnahmen (z. B. Quarantäneanordnungen), die nach Sachlage von der Betriebsleitung umzusetzen sind. Kontaktdatenerfassung Namen und Kontaktdaten der Gäste werden am Einlass in Papierform oder mithilfe der Luca App erfasst. ​ Zu dokumentieren sind jeweils Namen und Vornamen, eine Anschrift und eine sichere Kontaktinformation (Telefonnummer, E-Mail-Adresse) sowie der Zeitraum des Aufenthaltes. Diese Daten müssen wahrheitsgemäß sein. Alle Beteiligten (Helfer, Veranstalter und Musiker) sind außerdem dazu verpflichtet ihre Kontaktdaten schriftlich mitzuteilen. Diese werden für die Dauer von 4 Wochen verwahrt und anschließend vernichtet. ​ Hinweise / Anordnungen / Verhaltensregeln Aushänge an Ein- und Ausgängen, sowie an diversen Stellen im Club, weißen auf alle nötigen Verhaltensregeln (Z.B. Nies- und Hust-Etikette, Mindestabstände, Maskenpflicht etc.) und hier festgehaltenen Informationen hin. ​ Besucher werden im Vorfeld darüber informiert, dass bei Vorliegen von Symptomen einer akuten Atemwegserkrankung jeglicher Schwere oder von Fieber eine Bewirtung nicht möglich ist. Sowie, dass bei Vorliegen von Symptomen die auf eine COVID-19-Erkrankung hindeuten sowie bei einem wissentlichen Kontakt zu einem bestätigten COVID-19-Erkrankten in den letzten 14 Tagen, der Besuch der Veranstaltung ausgeschlossen ist. Besucherinnen und Besucher werden über das Einhalten des Abstandgebots von mindestens 1,5 m und über die Reinigung der Hände unter Bereitstellung von Desinfektionsmöglichkeiten oder Handwaschgelegenheiten mit Seife und fließendem Wasser informiert. Besucher werden im Vorfeld über die Regelungen zur Schutz- und Verhaltensmaßnahmen informiert. ​ Bei Verdachts- und Erkrankungsfällen werden Besucher unter Einhaltung der Schutzmaßnahmen sofort vom Gelände verwiesen, um weitere Kontakte zu weiteren Personen auszuschließen. Auch Personen, welche sich in unmittelbarer Nähe des Falles befanden, werden darüber informiert und müssen ggf. das Gelände ebenfalls sofort verlassen. ​ Parkplatzkonzept Unser Parkplatz (1 St.) vor dem Club wird von Mitwirkenden und am Veranstaltungsbetrieb beteiligten Personen genutzt. Die Hygienevorgaben sind auch hier stets einzuhalten: Allgemeine Hygienevorschriften, ordnungsgemäße Verwendung des Mund-Nasen-Schutzes (für Fahrer*innen und Fahrgäste), Verhaltensregeln. Für Lieferanten aller Art gilt das selbe. Organisatorisches / Schulung der Mitwirkenden Der Betreiber bzw. Veranstalter schult Mitwirkende und berücksichtigt dabei deren speziellen Arbeits- und Aufgabenbereich, ihre Qualifikation und sprachlichen Fähigkeiten. Mitwirkende werden über den richtigen Umgang mit dem Maskenschutz sowie über allgemeine Hygienevorschriften informiert und geschult bzw. unterwiesen. Mitwirkende mit COVID-19-assoziierten Symptomen (z. B. akute respiratorische Symptome jeglicher Schwere, Verlust von Geruchs- und Geschmackssinn) dürfen nicht arbeiten. Mitwirkende, die einer Quarantänemaßnahme unterliegen, dürfen ebenfalls nicht zur Arbeit erscheinen. Hygiene Am Ein-/Ausgang sowie in den Sanitäranlagen werden Desinfektionsspender platziert um ein Desinfizieren der Hände vor/bei dem Betreten des Clubs zu garantieren/ermöglichen. In den Sanitäranlagen werden zu jeder Zeit genügend Papierhandtücher, Seife und Wasch-Gelegenheiten zur Verfügung gestellt. Dies wird regelmäßig vom Personal überprüft. Tische, Sitzmöglichkeiten sowie die sanitären Anlagen werden regelmäßig desinfiziert. Gästetoiletten werden regelmäßig gereinigt. Es wird sichergestellt, dass Flüssigseife, Einmalhandtücher oder eine funktionstüchtige Endlostuchrolle und ggf. Händedesinfektionsmittel (Wirkbereich mindestens „begrenzt viruzid“) zur Verfügung stehen. Gäste werden über richtiges Händewaschen (Aushang) und Abstandsregelungen auch im Sanitärbereich informiert. Reduzierung von Kontaktmöglichkeiten / Risikoarme Laufwege Der Kontakt zum Gast wird auf das Nötigste reduziert. Bei den Serviceprozessen wird darauf geachtet, dass Speisen und Getränke ohne zusätzliche Gefährdung zum Gast gehen. Der Abstand zwischen Servicepersonal und Gästen sollte ebenfalls 1,5 m betragen. Zur Sicherstellung des empfohlenen Mindestabstands zwischen Gast und Servicepersonal sind auch Abstriche im Service hinzunehmen. Bei Spülvorgängen wird gewährleistet, dass die vorgegebenen Temperaturen erreicht werden, um eine sichere Reinigung des Geschirrs und der Gläser sicherzustellen. Musikerinnen und Musiker stellen sich nach Möglichkeit versetzt auf und mit dem geltenden Mindestabstand zu den Besuchern auf. Interaktionen mit dem Publikum gegen die Hygienevorschriften sind nicht erlaubt. Sollten die Musikerinnen und Musiker das Equipment im Club benutzen, so wird dieses nach dem Auftritt gereinigt und desinfiziert. Künstler werden darauf hingewiesen eigens mitgebrachtes Equipment vorab zu reinigen und zu desinfizieren. Den Musikern sowie deren Begleitpersonen werden im Backstage klare Plätze zugewiesen. Alle mitwirkenden Künstler werden vorab über den Ablauf informiert. Generell wird darauf geachtet, dass sich so wenig, an der Veranstaltung beteiligte Personen, wie möglich und so kurz wie möglich gleichzeitig und generell im Backstage befinden. ​ Laufwege zur Lenkung von BesucherInnen werden durch geeignete Beschilderung ausgewiesen. Das Personal sorgt für einen kontrollierten Ein- und Auslass. Einzuhaltende Abstände im Zugangs- und Wartebereich werden kenntlich gemacht. ​ Hausrecht Bei Nicht-Einhalten von Verhaltensregeln / Anordnungen wird die entsprechende Person durch das Personal konsequent vom Gelände entfernt. ​ Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne des § 73 Abs. 1a Nr. 24 IfSG handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig​ ohne erforderlichen Impf-, Genesenen- oder Testnachweis hereintritt oder als Veranstalter oder Inhaber nicht sicherstellt, dass der Gast, Besucher oder Nutzer einen Impf-, Genesenen- oder Testnachweis vorlegt keine Kontaktdaten erfasst oder als zur Angabe Verpflichteter falsche Kontaktdaten angibt Rechtliche Grundlagen: Hygienekonzept auf Grundlage der Fünfzehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV) vom 23. November 2021 (BayMBl. Nr. 816, BayRS 2126-1-19-G), die zuletzt durch Verordnung vom 3. März 2022 (BayMBl. Nr. 36) geändert worden ist ​ ​ Bitte den Kontakterhebungsbogen downloaden und ausgefüllt mitbringen! ​

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Blogbeiträge (5)

  • Open Club Day 2021

    Die virtuelle Sampler Release Show im Zauberberg! Am Samstag, den 6.2.2021 ist es endlich soweit: Die Release unseres Herzensprojekts steht an. Unser "Sounds like Passau" Sampler kommt raus! Dies feiern wir mit einer virtuellen #ReleaseShow im Rahmen des Open Club Days. Live auf auf Youtube ab 17 Uhr! • Puppentheater für die Kinder ab 3 Jahren • Virtuelle #Clubführung • #SoundsLikePassau Sampler Release #Show mit Künstlervorstellung, Musikvideos & Livesessions. Mit dabei sind: Abstractyss, Becks Band, Cone, Finsterhain, Flokati, Ghetto Royal, Hazel Beach Club, Heavy Bleak, Knusprige Wimpern, Leviathan Rising, Romy Politzki, Sacred Silence, The Strange Seeds, The Stringers & Urtyp Inferno • Interaktive Fragerunde mit Marlies und Duffi Das wird ein Spaß! Die Veranstaltung ist kostenlos. Wer die Passauer Livekultur aktiv unterstützen möchte hat jedoch die Möglichkeit zu spenden oder direkt mit dem Kauf des Samplers zu unterstützen.

  • ZOA 2021 Volle Kanne mit TURBOBIER

    Die Party macht auch diesen Sommer nicht Halt! Nach einer hammermäßigen Wintersaison mit Künstlern aus aller Welt, bereiten wir uns nun auf eine grandiose Festivalsaison vor. Wir haben für euch heuer gleich zwei ordentliche Open Air Festivals im Gepäck, es gibt schließlich nie genug davon. Vier Tage, über 30 Live-Acts und viele tolle Workshops und Vorträge. Das alles hat unser erstes Zauberberg Open Air zu bieten! Wir platzen schon vor Vorfreude und dem Drang euch gleich alles auf einmal zu erzählen. Aber alles der Reihe nach! TOUREN, LÄRMEN, TURBOBIER TRINKEN Die aus Wien stammende Band macht vor nichts Halt und hat mittlerweile sogar ihr eigenes TurboBier. Gefolgt von einer Selbstkrönung: King of Simmering nennen sie sich in ihrem neuesten und dritten Album. Kein Wunder, erklärte Sänger und Gitarrist Marco Pogo den 11. Wiener Bezirk Simmering zum 9. Weltwunder. Und Turbobier müssen schließlich wissen, was als Weltwunder gezählt werden darf: Sie tourten durch Österreich, sie tourten durch Deutschland. Doch den Jungs reichte das nicht, also tourten sie auch durch Japan und, weil sie immer noch nicht genug hatten, durch China. Dass Turbobier nach dieser kleinen Weltreise tatsächlich auf unser Zauberberg Open Air kommen, ist kaum zu glauben. Und doch tun sie es - wir sind mächtig stolz drauf! Turbobier übrigens auch: Turbobier feat. Paul Pizzera UNSER ZOA FESTIVALGELÄNDE Zwei Live-Bühnen, zwei Dj-Areas: Die Veranstalter von Monkey Business Records und Urban Vibes Passau präsentieren eine Psytrance- sowie eine HipHop-Area. Die selbstgestalteten Kulissen verführen euch in abenteuerliche Welten, abseits des Alltags. Verschiedene DJs sorgen hier für die musikalische Untermalung. Auf den beiden großen Bühnen präsentieren wir euch lokale Bands sowie Highlights aus aller Welt. Turbobier ist nur eine der Perlen des mehr als 30 Acts umfassenden Line Ups. Seid gespannt! Unser Festivalgelände mit Google Street View findest du hier. Alle News sowie Infos über Rahmenprogramm, Camping, Line Up etc. findet ihr auf unserer Homepage sowie als Newsletter. Abonnieren lohnt sich! Wir schicken euch exklusive Rabattaktionen und VIP-Ticketlinks. TICKETS FOLGE UNS AUF FACEBOOK, INSTAGRAM ODER YOUTUBE. weitere Infos auf www.zauberberg-passau.com zum Rosa Laub Festival geht's hier!

  • 01.10.2021 Claudia Koreck (DE)

    Auf die Freiheit Tour 2021 Freitag, 01. Oktober 2021, 19:00 Uhr, Zauberberg Passau Support: tba PREISE VORVERKAUF: 25,00€ (exkl. Gebühren) ABENDKASSE: 29,00€ SUPPORTER-TICKET: +2,00€ (Spendenvorschlag) STUDENTEN*/MUSIKFÖRDERVEREIN-MITGLIEDER*: -2,00€ (auf den Abendkassenpreis) *nur bei Vorlage eines gültigen Studentenausweises bzw. gültigen MFV-Ausweises Auf ihrem zehnten Studioalbum feiert Claudia Koreck den Spaß an der musikalischen Vielseitigkeit: "Auf die Freiheit" zeigt die bayerische Singer-Songwriterin soexperimentierfreudig wie noch nie. Wahre Künstler sind frei. Frei von Schubladen, frei von Marketingplänen, frei von denEntscheidungen anderer. Claudia Koreck hat sich ihre Freiheit erkämpft und nie wiedernehmen lassen. Sie singt auf Bairisch, wenn sich das für sie gut anfühlt (angefangen mit ihremHit-Debüt "Fliang" 2007 bis zum aktuellen Album). Manchmal singt sie auf Hochdeutsch,manchmal auf Englisch, manchmal für Kinder. Wenn sie Lust hat, bringt sie ein Doppelalbum mit bairischen und englischen Songs heraus ("Holodeck", 2017), oder sie schreibt persönlich inspirierte Weihnachtslieder, die abseits vom Rote-Nasen-Kitsch direkt ins Herz gehen. Freiheit bedeutet aber auch, Entscheidungen treffen zu müssen. "Nach den Konzeptalben ,Weihnachtsplatte' und ,Kinderplatte' habe ich mich gefragt: Was machst du als nächstes?", blickt die Traunsteinerin zurück, die Ende Mai 34 wird. Beflügelt vom Erfolg der Weihnachtsplatte samt Tour, war da zunächst die Idee eines Singer-Songwriter-Albums. Dann aber merkte sie, dass das nicht passte. "Ich wollte nach vorn", sagt sie, "vom Sound her was machen, was ich noch nicht gemacht habe. Denn eines ist mir wichtig: Ich möchte nicht langweilig werden". Wenn nun im Sommer ihr mittlerweile zehntes Studioalbum erscheint, dann ist es wohl ihr experimentierfreudigstes. Passenderweise "Auf die Freiheit" betitelt, schlägt es in elf Stücken einen Bogen von der funky Disco-Nummer ("Katz und Maus") bis zum Gypsy-Folk ("Fremde Melodie"), vom bassgetriebenen "Vida Bonita" bis zum Trompeten-Reggae-Schelmenstück ("Bahamas"). Die überraschendste Nummer dürfte "Vegas" sein. Mit reduzierter Stimme und verstärktem Bass, mit treibendem Beat und einem Revue-Refrain im Abba-Stil verblüfft Koreck in einer neuartigen Fusion aus Bairisch und Billie Eilish. Photos: Klaudia Koreck, Quelle: https://www.claudiakoreck.com/media Wir lieben Live-Musik!

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