
HYGIENE
KONZEPT
Folgende Paragraphen beziehen sich auf unseren Kultur Express,
Open Air Konzerte mit weniger als 1000 Besucher (14. BaylfSMV):
§1 Allgemeine Verhaltensempfehlung
Unsere Gästen werden vorab darüber informiert, dass wir empfehlen den Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten, auf ausreichende Handhygiene zu achten und eine medizinische Gesichtsmaske zu tragen falls der Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann.
§2 Maskenpflicht
Die Maskenpflicht entfällt.
§3 Geimpft, genesen, getestet (3G)
Die 3G-Regel entfällt.
§16 Erhöhte Krankenhauseinweisungen
Sobald die landesweite Hospitalisierungs-Inzidenz/Krankenhausampel auf die orange oder rote Stufe raufgestuft wird können weitere Schutzmaßnahmen ergriffen werden.
Unser oberstes Gebot ist die Einhaltung der gültigen Hygieneverordnung des Infektionsschutzgesetzes.
Der zum Zeitpunkt der Veranstaltung gültige Mindestabstand (aktuell 1,5 m) wird durch ein weitläufiges Außengelände, das Aufstellen von Biertischen und Garnituren an zuvor fest zugeordneten Positionen gewährleistet.
Wir informieren unsere Besucher, dass bei Vorliegen von Symptomen die auf eine COVID-19-Erkrankung hindeuten sowie bei einem wissentlichen Kontakt zu einem bestätigten COVID-19-Erkrankten in den letzten 14 Tagen, der Besuch der Veranstaltung ausgeschlossen ist. Desweiteren informieren wir unsere Besucherinnen und Besucher über das Einhalten des Abstandgebots von mindestens 1,5 m und über die Reinigung der Hände unter Bereitstellung von Desinfektionsmöglichkeiten oder Handwaschgelegenheiten mit Seife und fließendem Wasser. Sämtliche Informationen werden den Gästen auf dieser Seite im Vorfeld zur Verfügung gestellt.
Testkonzept
Gemäß der 14. BaylfSMV benötigen Besucher bei Veranstaltungen im Freien (unter 1000 Besuchern) keinen Testnachweis!
Sehen die infektionsschutzrechtlichen Regelungen (BaylfSMV) einen 3G-Nachweis für den Besuch der Veranstaltung vor, müssen diese vor Besuch der Veranstaltung bzw. am Einlass dem Veranstalter vorgelegt werden.
Der PCR/PoC-Test darf höchstens 48 Stunden alt sein, der PoC-Antigentest oder andere vom Bundesinstitut für Arzneimittel zugelassene, unter Aufsicht vorgenommene Antigentests zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttest), dürfen höchstens 24 Stunden alt sein.
Zu möglichen Ausnahmen von etwaigen Testpflichten wird auf die jeweils aktuell gültigen infektionsschutzrechtlichen Vorgaben verwiesen.
Bei positivem Testergebnis müssen wir den Zutritt zur Veranstaltung verweigern. Die betroffene Person bitten wir darum sich sofort abzusondern, alle Kontakte so weit wie möglich zu vermeiden und über den Hausarzt, das Gesundheitsamt oder die Rufnummer 116 117 der Kassenärztlichen Vereinigung einen Termin zur PCR-Testung zu vereinbaren.
Ticketbuchung
Der Ticketkauf erfolgt online sowie offline. Durch einen groß angelegten Eingangsbereich und frühere/ längere Einlasszeiten werden lange Warteschlangen im Kassenbereich entzerrt.
Ein- & Ausgänge
Die Ein- und Ausgänge sind klar getrennt, beschriftet und werden vom Personal (Ordner) kontrolliert. Sämtliche Hinweisschilder am gesamten Gelände, weisen auf das Einhalten des Mindestabstands und das Tragen von Mund-Nasen-Schutz hin.
Parkplatz
Sollte sich am angemieteten Gelände ein Parkplatz für Besucher befinden so besteht auch hier die Tragepflicht einer medizinischen Maske sowie das geltende Abstandsgebot.
Limitierung der Personenzahl
Die zulässige Besucherzahl wird gemäß der Hygieneverordnung umgesetzt und keinesfalls überschritten.
Hygiene
An Ein- und Ausgängen sowie Sanitäranlagen werden Desinfektionsspender platziert um ein desinfizieren der Hände vor dem Betreten des Geländes zu garantieren / ermöglichen. In den Sanitäranlagen werden zu jeder Zeit genügend Einmalhandtücher, Seife und Wasch-Gelegenheiten zur Verfügung gestellt. Dies wird regelmäßig vom Personal überprüft. Alle Kontaktflächen (Tische/Bänke/ Stühle) werden vor und nach Besucherkontakt (Vor und nach Konzerten sowie zu Beginn und am Ende des Veranstaltungstages) desinfiziert. Die Sanitäranlagen werden in kurzen regelmäßigen Abständen gereinigt und desinfiziert. Es werden außerdem nur geschlossene Getränke in Flaschen angeboten.
Hinweise / Anordnungen / Verhaltensregeln
Aushänge an Ein- und Ausgängen weißen auf alle nötigen Verhaltensregeln (z.B. Nies- und Hust-Etikette) und hier festgehaltenen Informationen hin.
Kontaktpersonennachverfolgung / Rückverfolgbarkeit
Die Verfolgung der anwesenden Gäste ist ab dem Kartenkauf möglich. Am Einlass wird zusätzlich nochmal jeder Gast registriert und muss Name, Vorname und eine Kontakt-Telefonnummer oder E- Mail-Adresse angegeben (analog auf einem Formular). Personal / Veranstalter und Musiker sind außerdem dazu verpflichtet ihre Kontaktdaten schriftlich mitzuteilen.
Hausrecht
Bei Nicht-Einhalten von Verhaltensregeln/Anordnungen wird die entsprechende Person durch das Personal konsequent vom Gelände entfernt.
Bei Verdachts- und Erkrankungsfällen werden Besucher unter Einhaltung der Schutzmaßnahmen sofort vom Gelände gebracht, um weitere Kontakte zu weiteren Personen auszuschließen. Auch Personen, welche sich in unmittelbarer Nähe des Falles befanden, werden darüber informiert und müssen ggf. das Gelände ebenfalls sofort verlassen.
Verfasst am Dienstag, 6. September 2021