
HYGIENE
KONZEPT
Folgende Paragraphen beziehen sich auf unseren Kultur Express,
Open Air Konzerte mit weniger als 1000 Besucher (14. BaylfSMV):
§1 Allgemeine Verhaltensempfehlung
Unsere Gästen werden vorab darüber informiert, dass wir empfehlen den Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten, auf ausreichende Handhygiene zu achten und eine medizinische Gesichtsmaske zu tragen falls der Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann.
§2 Maskenpflicht
Die Maskenpflicht entfällt.
§3 Geimpft, genesen, getestet (3G)
Die 3G-Regel entfällt.
§16 Erhöhte Krankenhauseinweisungen
Sobald die landesweite Hospitalisierungs-Inzidenz/Krankenhausampel auf die orange oder rote Stufe raufgestuft wird können weitere Schutzmaßnahmen ergriffen werden.
Unser oberstes Gebot ist die Einhaltung der gültigen Hygieneverordnung des Infektionsschutzgesetzes.
Der zum Zeitpunkt der Veranstaltung gültige Mindestabstand (aktuell 1,5 m) wird durch ein weitläufiges Außengelände, das Aufstellen von Biertischen und Garnituren an zuvor fest zugeordneten Positionen gewährleistet.
Wir informieren unsere Besucher, dass bei Vorliegen von Symptomen die auf eine COVID-19-Erkrankung hindeuten sowie bei einem wissentlichen Kontakt zu einem bestätigten COVID-19-Erkrankten in den letzten 14 Tagen, der Besuch der Veranstaltung ausgeschlossen ist. Desweiteren informieren wir unsere Besucherinnen und Besucher über das Einhalten des Abstandgebots von mindestens 1,5 m und über die Reinigung der Hände unter Bereitstellung von Desinfektionsmöglichkeiten oder Handwaschgelegenheiten mit Seife und fließendem Wasser. Sämtliche Informationen werden den Gästen auf dieser Seite im Vorfeld zur Verfügung gestellt.
Testkonzept
Gemäß der 14. BaylfSMV benötigen Besucher bei Veranstaltungen im Freien (unter 1000 Besuchern) keinen Testnachweis!
Sehen die infektionsschutzrechtlichen Regelungen (BaylfSMV) einen 3G-Nachweis für den Besuch der Veranstaltung vor, müssen diese vor Besuch der Veranstaltung bzw. am Einlass dem Veranstalter vorgelegt werden.
Der PCR/PoC-Test darf höchstens 48 Stunden alt sein, der PoC-Antigentest oder andere vom Bundesinstitut für Arzneimittel zugelassene, unter Aufsicht vorgenommene Antigentests zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttest), dürfen höchstens 24 Stunden alt sein.